Beratungsgründe vor der Schwangerschaft sind:
- einer oder beide Partner leiden an einer Krankheit, für die eine erbliche Ursache vermutet wird
- einer oder beide Partner sind als Überträger einer genetischen Erkrankung identifiziert
- Paare mit einem oder mehreren Kindern, bei denen eine Krankheit mit erblicher Ursache vorliegt oder vermutet wird
- in der Verwandtschaft eines oder beider Partner ist eine möglicherweise genetische Krankheit aufgetreten.
- Verwandtenehe (z.B. Cousin/Cousine)
- Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, bei der eine bestimmte genetische Erkrankung häufiger auftritt
- vor der Schwangerschaft ist eine Strahlenbehandlung oder die Einnahme bestimmter Medikamente erfolgt, von denen eine Veränderung des Erbgutes ausgehen könnte
- mütterliche Erkrankungen, die zu einer Entwicklungsstörung des ungeborenen Kindes führen können (z.B. Epilepsie, Herzschwäche, Drogenmissbrauch, Infektionen)
- erhöhtes Alter der Mutter oder/und des Vaters
- mehrere Fehlgeburten ungeklärter Ursache (Habituelle Aborte)
- ungewollte Kinderlosigkeit, für die eine genetische Ursache vermutet wird