Der Ultraschall ist bei unauffälligen Schwangerschaften leider kein Bestandteil der regulären Vorsorgeuntersuchung bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Die Kosten für die Beratung und dazugehörige Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Beträge oder Teilbeträge jedoch zurück. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer GKV.
Die Privatversicherer erstatten in der Regel die Kosten der Ersttrimesterdiagnostik. Auch hier kann es zu Abweichungen kommen, daher informieren Sie sich bei Ihrer PKV.